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Zustupf
Wir danken Ihnen ganz herzlich für jede Spende. Für jede Einzahlung im Gedenken an einen verstorbenen Mitmenschen, jeder Zustupf «einfach so» oder Spenden von Firmen und Institutionen, sagen wir herzlich Dankeschön!
Konto:
60-656275-8
CH28 0900 0000 6065 6275 8
Einzahlung für:
Stiftung Lindenhof
Lindenhofstrasse 21
4665 Oftringen
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Bei Spenden in Gedenken an eine verstorbene Person bitte deren Namen vermerken.
Steuerbefreiung für Spenden an den LINDENHOF OFTRINGEN
Freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den LINDENHOF können steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn die Leistungen in der Steuerperiode Fr. 100.00 erreichen (§ 40 lit. k StG und Art. 33a DGB).
Juristische Personen können freiwillige Leistungen bis zu 20% des steuerbaren Reingewinns als geschäftsmässig begründeten Aufwand verbuchen (§ 69 lit. c StG; Art. 59 Abs. 1 Bst. c DGB).